CED und Beruf: Erweiterte Rechtsschutzangebote der DCCV

Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (CED) wie Morbus Crohn und Colitis ulcerosa stellen Betroffene nicht nur im Alltag, sondern auch im Berufsleben vor besondere Herausforderungen. Um die Rechte von Betroffenen zu stärken und ihre berufliche Teilhabe zu sichern, hat die Deutsche Morbus Crohn/Colitis ulcerosa Vereinigung (DCCV e. V.) ihr Angebot erweitert. Seit Kurzem profitieren Mitglieder von einer zusätzlichen anwaltlichen Erstberatung bei konkreten Streitfällen im Arbeitsrecht.

Neue Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Konflikten

Die neue Beratungsleistung der DCCV e. V. deckt verschiedene arbeitsrechtliche Problemfelder ab, die durch eine CED-Erkrankung entstehen können, darunter:

  • Ungerechtfertigte Abmahnungen aufgrund krankheitsbedingter Fehlzeiten.
  • Unzulässige Kündigungen, die im Zusammenhang mit der Erkrankung stehen.
  • Konflikte am Arbeitsplatz, beispielsweise durch fehlendes Verständnis für die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit CED.
  • Die Erstberatung durch einen spezialisierten Anwalt hilft Betroffenen, ihre Rechte zu verstehen und mögliche Schritte einzuleiten. Dieses Angebot ergänzt die seit 2007 bestehende Rechtsschutzversicherung der DCCV e. V., die Mitglieder in sozialgerichtlichen Verfahren unterstützt.

CED und Arbeitsrecht: Rechte kennen, Teilhabe sichern

Menschen mit CED haben Anspruch auf bestimmte gesetzliche Schutzmechanismen, die ihre berufliche Teilhabe sichern sollen. Dabei gibt es verschiedene Anpassungsmöglichkeiten, die den Arbeitsalltag erleichtern können, wie:

  • Flexible Arbeitszeiten: Reduzierte Arbeitszeiten oder eine individuelle Gleitzeitregelung.
  • Homeoffice-Optionen: Arbeiten von zu Hause aus kann Stress und Belastungen durch lange Arbeitswege reduzieren.
  • Barrierefreie Arbeitsgestaltung: Anpassungen am Arbeitsplatz, etwa durch spezielle Einrichtungen oder die Möglichkeit häufiger Pausen.
  • Arbeitnehmer*innen mit CED sollten ihre Rechte genau kennen, um im Bedarfsfall gezielt handeln zu können. Dazu zählen z. B. die Regelungen des Schwerbehindertenrechts, Ansprüche auf Nachteilsausgleiche oder die Möglichkeit eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).

Patientenorganisationen als wichtige Partner

Die Orientierung in den oft komplexen Themen des Arbeits- und Sozialrechts ist nicht immer leicht. Hier bieten Patientenorganisationen wie die DCCV e. V. wertvolle Unterstützung. Neben umfassendem Informationsmaterial zu rechtlichen Fragen profitieren Mitglieder von:

  • Beratung durch den DCCV-Arbeitskreis Sozialrecht: Ehrenamtliche Expert*innen stehen bei sozialrechtlichen Anliegen zur Seite.
  • Rechtsschutzversicherung: Unterstützung bei sozialgerichtlichen Verfahren seit 2007.
  • Neu: Anwaltliche Erstberatung bei arbeitsrechtlichen Streitfällen.
  • So profitieren Betroffene: Mitglied werden und Vorteile nutzen
  • Die Erweiterung des Rechtsschutzangebots unterstreicht das Engagement der DCCV e. V. für die berufliche Teilhabe und das Wohl ihrer Mitglieder. Weitere Informationen, Beratungsangebote und Kontaktmöglichkeiten finden Interessierte auf der offiziellen Website der DCCV e. V.. Ein Blick auf die dort bereitgestellten Ressourcen kann sich lohnen – sei es für rechtliche Fragen, den Austausch mit anderen Betroffenen oder den Zugang zu hilfreichen Tipps für den Arbeitsalltag mit CED.

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