Arbeitsalltag mit Morbus Crohn

Menschen, die eine Diagnose von Morbus Crohn erhalten, stellen sich wahrscheinlich die Frage, wie sich die Krankheit auf ihr Berufsleben auswirken kann. Eine gute Aufklärung und konsequente Therapie sind wichtig, um optimale Bedingungen zu schaffen. Der Beruf ist für viele Menschen mehr als nur zu arbeiten und Geld zu verdienen: er stärkt auch das Selbstbewusstsein und bietet soziale Kontakte. Dennoch kann berufsbedingter Stress eine chronisch-entzündliche Darmerkrankung wie Morbus Crohn verschlimmern und zu Einschränkungen im Arbeitsleben führen. Glücklicherweise gibt es Lösungen, um zu helfen. Deshalb ist es wichtig, alle möglichen Optionen zu kennen, die den Job erleichtern können.

Krankheit offen kommunizieren

Sie sollten überlegen, wie Sie mögliche körperliche Beschwerden und krankheitsbedingte Abwesenheiten an Ihrem Arbeitsplatz handhaben und ob Sie Ihrer Kollegen und Vorgesetzten über Ihre Erkrankung informieren möchten. Ein verständnisvoller Umgang kann viele Situationen vereinfachen und Missverständnisse vermeiden – sei es bei Krankmeldungen, Fehlzeiten wegen regelmäßiger Arztbesuche oder kürzeren Toilettenpausen. Dadurch wird ein Verständnis für Ihre chronisch-entzündlichen Darmerkrankung (CED) geschaffen und es können Konflikte vermieden werden.

Selbst kann es für Sie weniger Stress bedeuten, wenn Sie nicht ständig versuchen müssen, Ihre Erkrankung zu verbergen. Eine Voraussetzung für Offenheit am Arbeitsplatz ist ein gutes und kollegiales Arbeitsklima, um das Bewusstsein für die Vorteile eines engagierten Mitarbeiters, der an eine CED leidet, zu schaffen.

Ein ehrlicher Umgang hat das Potenzial, Ihnen ermöglicht, dauerhaft im Unternehmen zu bleiben, und zusammen mit Ihrem Chef können individuelle, den Bedürfnissen Ihrer Erkrankung angemessene Lösungen gefunden werden. Dazu zählen kleine Anpassungen wie ein Arbeitsplatz in der Nähe einer Toilette, flexible Arbeitszeiten oder ein Homeoffice.

Ob, wann und mit wem Sie über Ihre Erkrankung sprechen, liegt in Ihrem Ermessen; jedoch sollten Sie vorher die möglichen Vorteile und Nachteile abwägen. Es ist von Bedeutung, alle Ihre Rechte und Möglichkeiten zu kennen, welche durch das Sozialrecht geregelt sind. In solch einem Fall lohnt es sich, auch das Integrationsamt zu Rate zu ziehen, da dieses Ihnen beratend zur Seite stehen und als Vermittler zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber auftreten kann.

Selbst aktiv werden

Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung Ihren Beruf nicht mehr so ausüben können, wie gewohnt, eröffnen sich Ihnen viele neue Wege. Eigeninitiative ist wesentlich, um Veränderungen herbeizuführen, auch wenn das Kraft und Mut kostet. Ein erfülltes Berufsleben trägt maßgeblich zu einem ausgeglichenen Leben bei.

Es gibt verschiedene rechtliche Regelungen, die bei der Erhaltung Ihrer Arbeitskraft und Beschäftigung helfen können. Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat, ermöglicht Ihnen einen Einblick in die Möglichkeiten, die speziell für Sie geltend gemacht werden können.

Seit 2001 werden die Rechte und Anforderungen für Personen mit Behinderungen im Sozialgesetzbuch IX geschützt. Menschen, die unter einer chronischen Erkrankung leiden, können einen Antrag auf eine offizielle Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) einreichen. Obwohl viele es schwer finden können, sich eine offizielle Bestätigung zu holen, dass eine CED auch Behinderungen mit sich bringt, bietet dies auch viele Vorteile.er hinaus existieren zahlreiche weitere Anlaufstellen, die Sie bei Ihrer Suche nach dem optimalen Arbeitsplatz unterstützen.

Gesetzgeber: Ab wann liegt eine Behinderung vor?

Es ist wichtig, zu verstehen, was der Gesetzgeber unter einer Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch IX versteht: Eine Behinderung ist eine dauerhafte Einschränkung der körperlichen Funktionen, der geistigen Fähigkeiten oder der seelischen Gesundheit, die länger als sechs Monate anhält.

Obwohl der Begriff der “Schwerbehinderung” oder “Behinderung” negative Assoziationen auslöst, stellt er die Grundlage dar, um bestimmte Rechte und Leistungen in Anspruch nehmen zu können.

Eine Behinderung zu haben, bedeutet nicht, dass man pflegebedürftig oder hilflos ist. Selbst jemand, der vollständig in das Leben eingebunden ist, kann eine Behinderung haben. Der Grad der Behinderung (GdB) wird je nach Schwere der durch Ihre CED verursachten Einschränkungen bestimmt.

Ab einem GdB von 50 ist eine Schwerbehinderung gegeben und es kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

GdB 10
Ohne wesentliche Einschränkungen

GdB 20–40
Mit geringen Einschränkungen

GdB 50–70
Mit mittelgradigen Einschränkungen

GdB 80–100
Mit schweren Einschränkungen

Freibeträge bei der Steuer

Ab einem GdB von 25 profitieren Steuerpflichtige von einem Steuerfreibetrag, dessen Höhe an den Grad der Behinderung angepasst wird. Dies bietet eine zusätzliche Unterstützung für diejenigen, die durch ihre Krankheit finanzielle Kosten haben.

Nachteilsausgleiche ab einem GdB von 50

  • Erhöhter Kündigungsschutz
  • Eine Woche extra Erholungsurlaub
  • Geldliche Begleitung für Arbeitshilfen (unabhängig vom Gehalt)

Das Integrationsamt unter www.integrationsaemter.de stellt Ihnen detaillierte Informationen über finanzielle Zuschüsse und Ihre Rechte am Arbeitsplatz zur Verfügung. Außerdem können Sie beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung einreichen (deren Adressen finden Sie unter www.versorgungsaemter.de).

Nach oben scrollen
GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner