Der Grad der Behinderung, kurz GdB, ist ein amtlicher Messwert, der angibt, wie stark die körperlichen oder seelischen Einschränkungen eines Menschen im Vergleich zu gesunden Personen gleichen Alters sind. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 gemessen und auf Antrag vom zuständigen Versorgungsamt festgestellt. Ab einem GdB von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung, womit man Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis hat. Der Begriff Behinderung hat im rechtlichen Sinne nichts mit sichtbaren Einschränkungen wie etwa einem Rollstuhl zu tun, sondern bewertet rein die Auswirkungen der Krankheit auf die Teilhabe am normalen gesellschaftlichen und beruflichen Leben.
Menschen mit chronischen Darmerkrankungen scheuen oft davor zurück, einen solchen Antrag zu stellen, da ihre Erkrankung für Außenstehende meist unsichtbar ist. Doch gerade die ständigen Begleiterscheinungen wie chronische Erschöpfung, häufige und zwingende Toilettengänge, Schmerzen oder die psychische Belastung durch immer wiederkehrende Entzündungsschübe schränken den Alltag massiv ein. Genau für solche unsichtbaren Belastungen ist der GdB gedacht. Die Höhe des GdB richtet sich bei Darmerkrankungen vor allem nach der Schwere der Symptome, der Häufigkeit der Schübe, dem allgemeinen Kräftezustand und eventuell vorhandenen Begleiterkrankungen oder Operationsfolgen.
Ein festgestellter GdB bringt sogenannte Nachteilsausgleiche mit sich, die das Leben spürbar erleichtern sollen. Je nach Höhe des GdB umfassen diese Hilfen beispielsweise einen besonderen Kündigungsschutz im Beruf, Anspruch auf Zusatzurlaub von bis zu fünf Tagen im Jahr, steuerliche Freibeträge oder Vergünstigungen bei Eintritten. Ein Antrag auf Feststellung des GdB kann jederzeit gestellt werden. Da der Ausweis und der Status freiwillig sind, muss man ihn beim Arbeitgeber auch nur dann angeben, wenn man die entsprechenden Vorteile wie den Zusatzurlaub oder Kündigungsschutz in Anspruch nehmen möchte.
